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Bürgerprotest Bahn e.V. Herbolzheim-Kenzingen

zur Muster-Einwendung

Wir können keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser oder einer anderen Einwendung übernehmen.

Sie soll als Anregung und Leitfaden dienen. Sie dürfen und sollten sie weiterleiten, ergänzen, kürzen, oder auch unverändert übernehmen.

Auch wir aktualisieren dieses Muster immer wieder.

Eine Gliederung könnte wie folgt aussehen:

A) Kurzdarstellung der Antragstrasse und der Alternativtrasse

B) Subjektive Betroffenheit (z.B. Lärm, Immobilienwertverlust, Feinstaub, Kältesee, ÖPNV-Beeinträchtigung, allgemeine
    Verkehrsbeeinträchtigung, u.a.)

C) Nachteile der Antragstrasse

D) Vorzüge der Alternativtrasse

E) Zusammenfassung und Forderung

Eine Einwendung sollte genau beschreiben, wie Sie durch das Vorhaben betroffen werden, was Sie möchten oder nicht möchten, befürchten oder verlangen.

Vermeiden Sie falsche Zahlenwerte anzugeben. Bleiben Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, bei allgemeinen Formulierungen.

Benennen Sie alle Gründe, die Ihnen einfallen.

Je detaillierter ein Einwand ist, desto detaillierter muss er auch geprüft werden.

Sie können Angaben nachreichen.

Einwendungen können auch von Kindern verfasst werden, sobald sie ihre Betroffenheit ausdrücken können.

Sind Sie als  Anwohner oder Grundstücksbesitzer unmittelbar vom Ausbau betroffen,

empfehlen wir rechtlichen Beistand. Wir können KEINE rechtiche Beratung leisten.

Geben Sie Ihren Namen und Adresse an.

Mit Ort, Datum und Unterschrift wird es zu einem Dokument.

Bis zum 13. Oktober 2021 muss es beim Regierungspräsidium Freiburg angekommen sein.

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Es wird wieder Ernst

Liebe Leser dieser Seite,

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 28.01.2016 wurde der Neubau einer Güterzugstrecke an der A5 beschlossen, aber leider der Ausbau innerorts auf 4 Gleise nicht abgewendet.

In den nächsten Wochen haben wir die Gelegenheit, uns für eine zukunftsfähige Änderung der Bahnplanung einzusetzen.  Dazu möchten wir Sie ermuntern und unterstützen.

Der Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.0 wird offengelegt, d. h., die Pläne können in Rathäusern ( Riegel, Malterdingen, Kenzingen) und online (www.karlsruhe-basel.de) angeschaut werden, und es können bis 13. Oktober 2021 Einwendungen eingereicht werden. Inhaltlich geht es um die Verbindung der Rheintalbahn mit der Autobahntrasse bei Riegel.

Wir sehen keinen Sinn darin, die ICEs durch unsere Städte zu führen, dafür zwei extra-Gleise innerorts zu bauen, mit bis zu 6,5m hohen Wänden eine Barriere zu errichten und trotzdem für den Nahverkehr nur einen weiteren Zug pro Stunde zu ermöglichen – wohlgemerkt: Fertigstellung im Jahr 2042!!!  Wir setzen uns dafür ein, gleich 4 Gleise an der Autobahn zu bauen, zwei für Güterzüge (bereits beschlossen) und noch zwei für ICEs und die jetzige Rheintalbahn so zu belassen und lediglich für den Nahverkehr zu verwenden. Das kann früher fertiggestellt werden, erspart viele Sperrungen von Brücken in der Region und der Bahn selbst und ermöglicht weitere Verkehrszunahme jeglicher Zuggattung.

Bei Riegel müssten die ICEs von der Rheintalbahn an die Autobahnparallele geleitet werden. Die im PfA 8.0 geplante „Verbindungsspange Süd“ ist durch scharfe Kurvenführung für lediglich 80km/h ausgelegt und soll den Zielgüterverkehr von und nach Freiburg mit der Autobahn-Gütertrasse verbinden. Für ICEs wäre diese S-Kurve ein regelrechter Bremsklotz. Wir fordern, dass eine flachere Verbindung für eine wesentlich höhere Geschwindigkeit gebaut wird, damit eine spätere Entscheidung, auch die ICE-Gleise an der Autobahn zu bauen, immer noch möglich ist.

Weitere Details finden Sie weiter unten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Bitte beachten Sie auch unsere Veröffentlichungen in den Amtsblättern.

Gerold Bey

Vorstand

 

Präsentation des Plans und der Alternative